Termine
Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W
Hier sind alle wichtigen Termine zu den Aufnahmeprüfungen, zur Prüfungsanmeldung und zur Anmeldefrist aufgeführt:
Der Link für die Anmeldung für die Herbstprüfung 2024 für die FMS, WMS, IMS-W wird am 15. Mai 2024 aufgeschaltet.
Aufnahmeprüfungen
Aufnahmeprüfungen im Herbst für den Eintritt im Schuljahr 2025/26:
FMS, WMS, IMS-W:
16. September 2024
IMS-W, IT-Eignungsprüfung:
18. September 2024
Prüfungsanmeldung für die FMS, WMS, IMS-W
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten ab 15. Mai 2024 für die Einheitsaufnahmeprüfung für die FMS, WMS, IMS-W über das elektronische Anmeldeportal:
https://zentrale.nesa-sg.ch/newregistration.php Anleitung beachten!
Für die Anmeldung (Login) ist die Sozialversicherungsnummer erforderlich, welche zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte vermerkt ist.
Grundsätzlich besteht eine freie Schulwahl bei der Anmeldung zu den Aufnahmeprüfungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich an jener Schule an, welche sie nach erfolgreicher Prüfung besuchen möchten. Umteilungen in eine andere Mittelschule bleiben zur Vermeidung von Klassen mit Über- oder Unterbeständen vorbehalten.
- Sofern die Wahl nicht eindeutig ist, ist die wahrscheinlichste Schule zu wählen.
- Die Anmeldungsbestätigung und der Bericht der abgebenden Schule sind der Schule am Anmeldeort einzureichen.
- Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
- Die Schule teilt den Kandidatinnen und Kandidaten die Prüfungszeit rechtzeitig mit.
Anmeldefrist
FMS, WMS, IMS-W: Montag, 26. August 2024
FMS: Kantonsschulen am Brühl St.Gallen, Heerbrugg, Sargans und Wattwil
WMS, IMS-W: Kantonsschulen am Brühl St.Gallen und Sargans
Nachteilsausgleich Gymnasium, FMS, WMS, IMS-W
Schülerinnen und Schüler mit einer von der WHO anerkannten Beeinträchtigung haben Anspruch auf Nachteilsausgleich, sofern die Behinderung den Leistungsnachweis schwerwiegend beeinträchtigt. Das Gutachten, der Antrag auf Nachteilsausgleich und die Vorschläge für Nachteilsausgleichsmassnahmen sind bis spätestens Ende der Anmeldefrist der Rektorin oder dem Rektor der Prüfungsschule einzureichen. Für Legasthenikerinnen und Legastheniker ist zwingend ein SPD-Gutachten einzureichen; dieses darf nicht älter als drei Jahre sein. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Behandlung.
Weitere Informationen finden Sie in der
Handreichung zum Nachteilsausgleich in der Schule
Download Antrag für Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfungen an Mittelschulen
Neu: Prüfungsfreie Aufnahme BM 2
Hier erfährst du, ob du die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme erfüllst.
Aufnahmeprüfungstermine
Prüfungsanmeldung BM 1 und IMS-T
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Kandidatinnen/Kandidaten über das elektronische Anmeldeportal. Bitte beachten Sie die Anleitung.
Link zur Onlineanmeldung für die Einheitsaufnahmeprüfung vom 16.09.2024 (BM 1 und IMS-T)
Die Anmeldefrist läuft bis zum 26.08.2024.
Für die Anmeldung (Login) ist die Schweizer-Sozialversicherungsnummer erforderlich, welche zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte vermerkt ist. Die Schweizer-Sozialversicherungsnummer beginnt mit 756. Für Kandidatinnen/Kandidaten aus dem Fürstentum Liechtenstein wird eine fiktive Sozialversicherungsnummer vergeben. Bitte melden Sie sich bei serge.ludescher@sg.ch.
Verspätete Anmeldungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Die Schule bietet die Kandidatinnen/Kandidaten rechtzeitig zur Aufnahmeprüfung auf.
BM 1 während der Lehre
Melden Sie Ihr Kind am nächstgelegenen Berufs- und Weiterbildungszentrum des Wohnorts an.
Die Anmeldungsbestätigung und der Bericht der abgebenden Schule sind dem Berufs- und Weiterbildungszentrum am Anmeldeort einzureichen.
Auskünfte und Orientierungsveranstaltungen
BM 2 nach der Lehre
Melden Sie sich am Berufs- und Weiterbildungszentrum an, an dem Sie später den Bildungsgang absolvieren möchten. Die Anmeldung ist dem Berufs- und Weiterbildungszentrum am Anmeldeort einzureichen.
Auskünfte und Orientierungsveranstaltungen
Allgemeine Information
Das Aufnahmeverfahren muss im Wohnkanton absolviert werden (Art. 14 Abs. 3 eidgenössische Berufsmaturitätsverordnung, SR 412.103.1). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/423/de
Nachteilsausgleich Berufsmaturität, IMS-T
Weitere Informationen und Unterlagen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter:
https://www.sg.ch/bildung-sport/berufsbildung/berufsfachschulen/foerderangebote/nachteilsausgleich.html
Für die Aufnahmeprüfung kann das «Gesuchsformular Nachteilsausgleich während der beruflichen Grundbildung» verwendet werden. Im Titel kann von Hand «Aufnahmeprüfung BM» vermerkt werden.